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Gruppenunfallversicherung
Eine Form der privaten Unfallversicherung ist die Gruppenunfallversicherung. Sie ist in der Regel eine Versicherung auf fremde Rechnung, d. h. ein Arbeitgeber versichert auf seine Kosten seine Beschäftigten, ein Verein seine Mitglieder oder ein Veranstalter seine Besucher.
Die Beitragshöhe ist nach der Zahl der versicherten Personen gestaffelt, in jedem Fall jedoch niedriger als bei einer Einzelunfallversicherung.
Voraussetzung für die Gruppenunfallversicherung ist, dass ein Versicherungsnehmer mindestens drei Personen in einem Versicherungsschein versichert
Versicherungsverträge, die ein Arbeitgeber zu Gunsten seiner Beschäftigten abschließt, können:
absichern.
Möglichkeiten der Policengestaltung
Lassen Sie uns Versicherungsmakler für Ihren Betrieb günstige Gruppenunfallversicherungen finden.
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