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Vergleich Taxiversicherungen Preisvergleich Versicherungsvergleich neutral und unabhängig vom freien Versicherungsmakler. Sparen Sie Kosten ein und senken Ihre Taxi Versicherungskosten.
Versicherung billiger rund ums Taxi - Taxi Autoversicherung
Wie gut & günstigst möchten Sie Ihr Taxi versichern? Wie ist es versichert?
Sehr verehrte Taxiunternehmerin, sehr geehrter Taxiunternehmer,
als Taxi Versicherungsmakler (Taxi-Makler) biete ich Ihnen die
Taxi-Haftpflichtversicherung
Taxi-Kaskoversicherung
Taxi-Vollkaskoversicherung
zu günstigen Preisen, Versicherungsbeiträgen bzw. Versicherungsprämien von verschiedenen Taxiversicherern.
Taxi Versicherungen Preise billiger und preiswerter
Vergleichen Sie bitte Ihre Taxiversicherung mit meinen Angeboten. Ich versichere Ihre Taxe u.a. auch über die VDK Berlin Dortmund, Dresden und Hamburg, neben Axa Düsseldorf, Allianz München und den anderen Taxigesellschaften - Taxi Versicherungen in ganz Deutschland. Dies geht für Sie zeitsparend per Telefon, Fax und Email. Auch bei einem Wechsel der (Taxi) Versicherung, brauchen Sie nicht mehrere Vertreter empfangen. Als Versicherungsmakler vertrete ich nahezu jede Taxi Versicherung in Deutschland; Sie sparen Zeit + Geld.
Taxiversicherung preiswert und günstig durch vergleichen: Schnelle Preise Online Tarifberechnung + Vergleiche zur Taxiversicherung können Sie auf unserer Taxi-Hauptseite abrufen: Taxi Versicherung Angebote Online bitte klicken

Hilfe biete ich auch bei sogenannter Sanierung an, d.h. wenn die Taxiversicherung aufgrund von Schäden kündigt (Problem oder gar mehrere Probleme mit Ihrer alten Taxiversicherung, Ihrem Taxiversicherer?).
Empfehlenswert für Ihren Berufsalltag ist auch eine erweiterte Insassenunfallversicherung für sich, die Taxifahrer und Taxi-Fahrgäste.
Je nach Taxiversicherer wird bei den Kalkulationen / Versicherungsprämien nach der Anzahl der Taxikonzessionen unterschieden, ob die Taxe beklebt ist und nach der Art der Taxifahrer auf dem Wagen: nur Hauptberufliche, nur Nebenberufler (Aushilfen, Studenten etc.) oder Haupt- und Nebenberufliche Fahrer auf dem Taxi.
GAP-Deckung Taxi
Für Taxen Leasingfahrzeuge erstattet die Auto- bzw. Taxi-Versicherung bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrages aufgrund eines Totalschadens oder einer Totalentwendung neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag, der sich zu dem höheren Restbuchwert des Leasinggebers ergibt, wenn der Leasingvertrag eine entsprechende Verpflichtung vorsieht und Sie, der Taxi-Unternehmer, die Mitversicherung beantragt haben.
Einige Auto- und Taxi- Versicherer bieten die Differenzdeckung GAP auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge:
Dabei kann die Differenzdeckung nicht nur für Leasing-, sondern auch für Taxis auf Kredit abgeschlossen werden. Ersetzt wird der Unterschied zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem sich aus dem Darlehensvertrag errechnenden, ab gezinsten Darlehens-Restbetrag am Schadentag. Dabei wird der Zinsvorteil, den die Bank durch die vorzeitige Abrechnung des Darlehensvertrags erlangt, gegengerechnet. Voraussetzung ist, dass das Darlehen ausschließlich für die Finanzierung eines Neufahrzeugs bei einer Bank aufgenommen wurde.
Weiteres Taxi Versicherungsangebot:
Bei der Taxiversicherung kommt es nicht nur auf den Preis / die Prämie (günstig und preiswert) an, sondern vielmehr auf die Versicherungsbedingungen. Beispiel: Es gibt Tarife, in denen nur Haarwild versichert ist, bei anderen wiederum Unfälle mit allen Tieren. Immer wichtiger werden auch Taxi-Versicherungen, wo die grobe Fahrlässigkeit mit eingeschlossen ist.
Taximakler Peter Müller Köln bietet für selbständige Taxifahrer u.a. auch eine günstige private Krankenversicherung
Termine zur Kündigung der Taxi Versicherung:
Reguläre Kündigung der Taxi-Versicherung
Der reguläre bzw. ordentliche Kündigungstermin der Taxi Versicherung ist der 30.11.2011 zum Jahreswechsel. Sie können Ihre Taxi Auto Versicherung bis zu diesem Datum ohne Angaben von Gründen zum Jahresende kündigen.
Außerordentliche Kündigung der Taxi Versicherung
Bei jeder Preis-Erhöhung / Prämien- Beitragserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat. Sie können innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme von dem höheren Preis kündigen.
Diese Erhöhung findet meist im November oder Dezember mit Wirkung 1. Januar statt. Manche Preiserhöhungen sind nicht direkt erkennbar. Ein Beispiel:
der Tarif wird um 6% teurer, Ihr SFR (Schadenfreiheitsrabatt) steigt von 90% auf 80%. Unter dem Strich ist der neue Beitrag günstiger, obwohl eine Preis Erhöhung der Taxi Versicherung stattfindet. Als Service überprüfen wir Ihre neue Beitragsrechnung und sagen Ihnen, ob es sich um eine (versteckte) Beitragserhöhung handelt und Sie ein Sonder-Kündigungsrecht haben.
Ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht auch für Taxi Fuhrpark und Flotte
Die beiden Kündigungsarten gelten natürlich auch für den Taxi-Fuhrpark und Taxi-Flotten-Policen von größeren Taxi Betrieben, Zentralen, Innungen und Genossenschaften. Hier kommt es auch im laufenden Versicherungsjahr zu sogenannten Sanierungen wegen schlechter Schadenquote oder Rentabilität, verursacht durch Unfälle. Ihr Taxi-Versicherer will die Beiträge (auch Stückkosten Verträge) anheben, andernfalls selber kündigen. Hier steht dem Taxi Gewerbe ebenfalls eine Kündigungsmöglichkeit zu und der Wechsel zu einer anderen Taxiversicherung.
Anfrage senden Bitte klicken bei allgemeinen Fragen zur Taxi Versicherung oder wenn Sie mehr als 3 Konzessionen versichern möchten.
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Haftpflichtversicherung Klausel 196 Taxi-Unternehmen
Stand: 03.2007
Der Versicherungsschutz gemäß den nachstehenden Vereinbarungen bezieht sich bezüglich "Mietwagen"-Unternehmen nur auf Mietwagen mit Gestellung eines Fahrers, keinesfalls auf Selbstfahrvermietungen.
I Mitversicherung von Schäden durch Schusswaffen
1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten Besitz und der Verwendung von Schusswaffen und Munition zu beruflichen bzw. betrieblichen Zwecken.
In teilweiser Abänderung von § 4 Ziff. II 1 AHB ist vorsätzlicher Schusswaffengebrauch mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer
- in Notwehr handelte,
- in vermeintlicher Notwehr handelte (Putativnotwehr)
- oder fahrlässig sein Notwehrrecht überschritt (Notwehrexzess).
2 Mitversichert ist ferner
2.1 die gesetzliche Haftpflicht als Dienstherr der im Betrieb beschäftigten Personen hinsichtlich der unter Pos. 1 beschriebenen Haftpflicht.
2.2 die persönliche gesetzliche Haftpflicht solcher im Betrieb des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen, denen das Führen von Schusswaffen erlaubt ist.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers nach dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
3 Nicht versichert sind Ansprüche aus
- Schäden bei der Ausführung strafbarer Handlungen,
- Schäden bei der Ausführung von Jagd.
II Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden an durch Taxis / Mietwagen beförderten Gegenständen
1 Eingeschlossen ist in Abweichung von § 4 Ziff. I 6 b) AHB die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden Sachen, die durch die zur Versicherung gemeldeten Taxis / Mietwagen befördert wurden.
Für den Versicherungsschutz ist es ohne Belang, ob diese Sachen während der Fahrt, während des Einladens oder Ausladens oder anlässlich der Weiterbeförderung per Hand beschädigt wurden. Insoweit beruft sich der Versicherer auch nicht auf die "Kraftfahrzeugklausel" (s. Ziff. IV 2 des Vordrucks H 99).
2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
- aus Abhandenkommen von Sachen,
- aus der Beförderung von Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, Urkunden und Schmucksachen sowie von Transplantaten und Blut oder Blutprodukten,
- aus Folgeschäden.
3 Die Ersatzleistung bemisst sich nach den Wiederinstandsetzungskosten, höchstens aber nach dem Zeitwert.
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall, begrenzt auf das Doppelte im Versicherungsjahr.
Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.
Rahmenvertrag Gewerbe Taxi, Taxigenossenschaft und Taxizentrale (Taxiruf)
Rahmenvertrag für das Taxigewerbe
Versicherungsmakler bietet nun auch für die Bereiche
- Geschäftsinhaltsversicherung
- Elektronikversicherung
- Bürohaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
einen speziell für Taxizentralen und Taxiunternehmer mit eigener Zentrale konzipierten, umfangreichen und kostengünstigen Versicherungsschutz, weit unter den marktüblichen Prämien.
Details
Versichert sind einschließlich fremden Eigentums in den Versicherungsräumen die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie die Gebrauchsgegenstände der Angehörigen gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Die Inhaltsversicherung umfasst weiterhin in allen Bereichen die Betriebsunterbrechung.
Ergänzt wird das Produkt um die versicherte Gefahr Glasbruch.
Hier erstatten wir nicht nur sämtliche Außen- und Innenverglasungen bis 10 qm Einzelgröße, sondern z.B. auch Profilbaugläser, Glasbausteine und Dachverglasungen.
Versichert ist die technische Büroeinrichtung. Hierzu zählen Computer, Telefonanlagen, Faxgeräte, Fotokopierer etc.
Darüber hinaus sind mitversichert:
- Taxameter
- Kreditkartenerfassungsgeräte
- Fahrzeugnavigationssysteme
- die kaufmännische Büroeinrichtung (d.h. der Schreibtisch zu Hause)
Die Selbstbeteiligung je Schaden liegt bei 125 EUR, bei Diebstahl aus einem Kfz beträgt die Selbstbeteiligung 25%.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb einer Taxiruf-Zentrale einschließlich betriebsüblicher Nebenrisiken wie Taxirufsäulen, Parkbuchten, Funkantennen auch auf fremden Grundstücken und Gebäuden.
Deckungssummen:
2.000.000 EUR für Personenschäden
1.000.000 EUR für Sachschäden
100.000 EUR für Vermögensschäden
Zusätzliche beitragsfreie Einschlüsse:
- Umwelt-Haftpflicht-Basisdeckung
- Privathaftpflicht für Geschäftsführer und Vorstände
- Hundehalterhaftpflicht
- Belegschafts- und Besucherhabe
- Mietsachschäden
- Abhandenkommen von Schlüsseln und vieles mehr
Die Beitragsermittlung erfolgt je Funkarbeitsplatz und nicht auf der Grundlage der tätigen Personen, z.B. bei einem Drei-Schicht-System mit 9 Angestellten erfolgt die Prämienberechnung nur für 3 Mitarbeiter.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der im Versichertenverzeichnis der Taxirufzentrale eingetragenen Taxiunternehmen.
Mitversichert sind Schäden an beförderten Gegenständen bis 50.000 EUR
- während der Fahrt
- oder des Ein- und Ausladens
- sowie bei der Weiterbeförderung per Hand.
Mitversichert sind Schäden an beförderten Laptops bis zu einer Deckungssumme von 5.000 EUR.
Die Selbstbeteiligung je Schaden beträgt 250 EUR, für Laptops 500 EUR.
Mitversichert ist weiterhin die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten Besitz und der Verwendung von Schusswaffen und Munition zu beruflichen Zwecken.
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle beträgt das Dreifache der Deckungssummen.
Die Prämienermittlung richtet sich nach Anzahl der versicherten Taxis.
Fragen? Gerne! Tel. 0221 121213 oder besser Anfrage klicken.
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Taxi-Firmenverkauf mit SFR Rabatt für Taxi-Versicherung
Bei der Firmenübernahme kann der Käufer den Schadenfreiheits-Rabatt (SFR) auch vom Verkäufer (Taxi-Verkäufer) übernehmen: SFR Betriebsübernahme Kfz-Versicherung Rabatt Prozente Schadenfreie Jahre. Dadurch senkt der Taxi-Betrieb erheblich Kosten. Versicherungsmakler Peter Müller stellt Ihnen dieses Formular gerne zur Verfügung. Bitte klicken Sie das Download-Symbol an.
Bitte klicken
Taxifahrer und Mietwagenfahrer als Gehilfen der Justiz / der Bundespolizei?
Vorsicht ist geboten bei der Grenzüberschreitenden Personenbeförderung durch Taxis und.Mietwagen Sie können durch das Einschleusen von illegalen Einwanderern kriminalisiert werden. Der Fahrer sollte auf jeden Fall fragen, ob seine Fahrgäste das Recht haben, nach Deutschland einzureisen. Es gibt auch eine Hotline der Bundespolizei, bei der man die Fahrt vor Beginn anmelden kann. Ansonsten riskiert man empfindliche Haftstrafen.
Taxi-Versicherungsvergleich für das Taxi-Gewerbe auf der Kölner Messe für Taxen und Mietwagen: Sparen Sie durch Versicherungsmakler und senken Kosten im Fuhrpark und Betrieb. Taxi Messe alle 2 Jahre
Taximesse 2010 war am 5. und 6.11.2010 in der Köln Messe
Link klicken Nachlese / Messebericht
Taxi Versicherungsmakler stellt Ihnen die wichtigste Messe für Taxen / Mietwagen vor:
Sie wollen Kosten einsparen? Senken Sie Ihre Versicherungskosten durch günstige Preise / Prämien beim Auto in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung und auch in den sogenannten Sachversicherungen:
Rahmenvertrag für das Taxigewerbe
Versicherungsmakler Peter Müller bietet preiswerte Versicherungen auch für die:
- Geschäftsinhaltsversicherung
- Elektronikversicherung
- Bürohaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
einen speziell für Taxizentralen und Taxiunternehmer mit eigener Zentrale konzipierten, umfangreichen und kostengünstigen Versicherungsschutz, weit unter den marktüblichen Prämien.
Details
Versichert sind einschließlich fremden Eigentums in den Versicherungsräumen die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie die Gebrauchsgegenstände der Angehörigen gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Die Inhaltsversicherung umfasst weiterhin in allen Bereichen die Betriebsunterbrechung.
Ergänzt wird das Produkt um die versicherte Gefahr Glasbruch.
Hier erstatten wir nicht nur sämtliche Außen- und Innenverglasungen bis 10 qm Einzelgröße, sondern z.B. auch Profilbaugläser, Glasbausteine und Dachverglasungen.
Versichert ist die technische Büroeinrichtung. Hierzu zählen Computer, Telefonanlagen, Faxgeräte, Fotokopierer etc.
Darüber hinaus sind mitversichert:
- Taxameter,
- Kreditkartenerfassungsgeräte,
- Fahrzeugnavigationssysteme,
- die kaufmännische Büroeinrichtung (d.h. der Schreibtisch zu Hause).
Die Selbstbeteiligung je Schaden liegt bei 125 EUR, bei Diebstahl aus einem Kfz beträgt die Selbstbeteiligung 25%.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb einer Taxiruf-Zentrale einschließlich betriebsüblicher Nebenrisiken wie Taxirufsäulen, Parkbuchten, Funkantennen auch auf fremden Grundstücken und Gebäuden.
Deckungssummen:
2.000.000 EUR für Personenschäden
1.000.000 EUR für Sachschäden
100.000 EUR für Vermögensschäden
Natürlich sind auch höhere Versicherungssummen abschließbar
Zusätzliche beitragsfreie Einschlüsse:
- Umwelt-Haftpflicht-Basisdeckung
- Privathaftpflicht für Geschäftsführer und Vorstände
- Hundehalterhaftpflicht
- Belegschafts- und Besuchereigentum
- Mietsachschäden
- Abhandenkommen von Schlüsseln und vieles mehr
Die Beitragsermittlung erfolgt je Funkarbeitsplatz und nicht auf der Grundlage der tätigen Personen, z.B. bei einem Drei-Schicht-System mit 9 Angestellten erfolgt die Prämienberechnung nur für 3 Mitarbeiter.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der im Versichertenverzeichnis der Taxirufzentrale eingetragenen Taxiunternehmen.
Mitversichert sind Schäden an beförderten Gegenständen bis 50.000 EUR
- während der Fahrt
- oder des Ein- und Ausladens
- sowie bei der Weiterbeförderung per Hand.
Mitversichert sind Schäden an beförderten Laptops bis zu einer Deckungssumme von 5.000 EUR.
Die Selbstbeteiligung je Schaden beträgt 250 EUR, für Laptops 500 EUR.
Mitversichert ist weiterhin die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten Besitz und der Verwendung von Schusswaffen und Munition zu beruflichen Zwecken.
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle beträgt das Dreifache der Deckungssummen. Die Preisermittlung richtet sich nach Anzahl der versicherten Taxen.
Sanierung einer Taxi Flotten Versicherung
Durch selbst verschuldete Unfälle steigt der Preis der Taxi- und Mietwagen- Versicherung. Ebenfalls kostet die Zeit der Reparatur Geld durch fehlenden Umsatz. Hier kann Ihnen eine Unfallkamera helfen:
Unfallkamera als "Airbag" vor Gericht?
Oft sind Taxi- und Mietwagenfahrer allein im Auto. Kommt es zum Unfall, steht Aussage gegen Aussage oder unter Umständen schlimmer, wenn der Gegner einen Beifahrer als Zeugen hat.
So und ähnlich ereignen sich viele Verkehrsunfälle, bei denen sich die Beteiligten nicht einig sind und es später zu Ermittlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Das Mietwagen und Taxi Gewerbe leidet unter nicht verschuldeten Unfällen
Gerade in Ballungsgebieten mit einer großen Anzahl vergebener Konzessionen werden Mietwagen und Taxen oft sogar rund um die Uhr betrieben. Innerhalb Berlins sind zum Beispiel derzeit ca. 6800 Taxis konzessioniert, wobei ca. 80% auf PKW und 20% auf sogenannte Großraumfahrzeuge (z. B. VW Sharan oder Mercedes Vito) entfallen. Die Wartezeiten an den Halteplätzen betragen dadurch oft mehr als eine Stunde, die Fahrzeiten und damit der Umsatz sind eher kurz. Laut den Taxi-Innungen sieht es in Hamburg oder den anderen Ballungsgebieten in Deutschland ähnlich aus.
Der unfallbedingte Ausfall der Taxen und Mietwagen kann für Kleinunternehmer oder Selbstfahrer schon fast den geschäftlichen Ruin bedeuten, weil die festen Kosten ja weiter laufen. Taxi-Rufe oder Taxi-Genossenschaften "freuen" sich natürlich auch nicht über den Umsatzausfall.
Wirksame Abhilfe für die Fahrer und Inhaber schafft der Kauf einer Taxi Unfallkamera. Diese gibt es von verschiedenen Herstellern, natürlich zu verschiedenen Preisen und Leistungsumfängen.
Eine Unfallkamera ist ein permanent laufender Datenschreiber, der laufend Videos erstellt und sofort wieder löscht, wenn nichts passiert. Bei einem Unfall speichert die Kamera das Ereignis. Dieses Video kann vom (angestellten) Fahrer nicht einfach gelöscht werden, weil es durch einen Code geschützt wird. Der Film beginnt ca. 20 Sekunden vor dem Ereignis und endet ca. 20 Sekunden danach. Eine manuelle Auslösung ist ebenfalls möglich. Das ist bei Systemen interessant, die auch den Innenraum und damit die Fahrgäste überwachen.
Eine (Unfall) Kamera wirkt allein schon durch ihr Vorhandensein auf die Fahrweise und Geschwindigkeit der Fahrer und führt zu nachweisbarer Senkung der selbstverschuldeten Schadenhäufigkeit. Dies verbessert erheblich die Zeiten von Umsatzausfall wegen Reparaturen und den Erhalt der SFR (Schadenfreiheitsrabatte), was wichtig ist für die sogenannte Renta (Rentabilitätsberechnung) der Taxiversicherer / Mietwagenversicherer. Die Renta ist das Verhältnis der gezahlter Beiträge zum Schadenaufwand. Ist dieses Verhältnis sehr schlecht kündigt die Versicherung oder führt eine außerordentliche Preiserhöhung durch.
Sicherheit der Fahrer
Für die Mietwagen- und Taxiunternehmer ist nicht nur das (gerichtsfeste) Aufzeichnen der Unfälle interessant, sondern auch die persönliche Sicherheit der Fahrer. Überfälle, Bedrohung, Nötigung, und Unterschlagung gehören auch zum Berufsalltag des Taxi- und Mietwagengewerbes. Je nach Hersteller und System können Sie mehrere Kameras gleichzeitig betreiben. So können Sie neben der kompletten Außenüberwachung auch den Innenraum kontrollieren , so dass zusätzlich zum rückwärtigen Verkehr auch eine Aufzeichnung von strafbaren Taten der Fahrgäste erfolgen kann. Hierdurch wird die Sicherheit des Fahrers erhöht und Täter können ggf. besser identifiziert werden. Die Hersteller der Unfallkameras informieren Sie ggf. auch über die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen, u.a. Fahrer- und Fahrgastüberwachung und die räumliche Positionsbestimmung der Taxis und Mietwagen per GPS.
- Berlin - Dresden - Düsseldorf - Frankfurt - Hamburg - Köln - Leipzig - Meerbusch - Mülheim - München -
Info auch: http://www.taxiversicherung.eu klicken
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