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Versicherungsmakler Peter MüllerVersicherung • Vorsorge • Vermögen |
| Private Krankenversicherung Kündigungstermine PKV + GKV + LKW Flotte |
Regulärer Kündigungstermin 30.09.2012 für die PKV = Private Krankenversicherung
Nach der Mindest-Vertragslaufzeit von meistens 2 Jahren können Sie Ihre private Kranken-Versicherung mit einer Frist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit kündigen. Dies ist entweder ein unterjähriges Datum oder das Jahresende. Der 30.09. jst bei vielen Gesellschaften der privaten Krankenversicherung der reguläre Kündigungstermin für Ihre private Krankenversicherung (Voll- und Zusatzversicherung). Die Kündigung erfolgt zum 31.12. des Jahres. Die Mindestvertragslaufzeit muss vorbei sein; meist 2 Jahre.
Hiervon unberührt bleibt Ihr außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat ab Kenntnis einer Beitragserhöhung oder Leistungsverschlechterung (z.B. weniger Zahnersatz, mehr Selbstbeteiligung etc.).
Außerordentlicher Kündigungstermin wegen Beitragserhöhung bzw. Erhöhung der privaten Krankenversicherung zu Januar 2012
Wenn Sie erst im Januar erfahren, dass Ihre Private Krankenkasse / Krankenversicherung (PKV) mehr abbucht, weil der Versicherungsbeitrag erhöht wurde, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können dann noch im Januar oder ggf. Februar in eine andere private Krankenversicherung oder einen anderen Tarif wechseln. Dies setzt voraus, dass Sie den Brief oder das Schreiben mit der Erhöhung nicht erhalten haben. Es gehen von diesen vielen Millionen Briefen natürlich immer welche verloren und kommen eben nicht an.
Kündigen Sie bitte erst Ihre Versicherung, wenn Sie die Annahme-Bestätigung Ihres neuen Versicherers erhalten haben. So sind Sie auf der sicheren Seite. Als Versicherungsmakler berate ich Sie gerne auch hierzu.
Kündigung der Auto-, LKW- Flotten-Versicherung - Termine
Normale Kündigung der Flotten-Versicherung zum 30. November
Der reguläre bzw. ordentliche Kündigungstermin der Auto-, LKW- und Flotten- Versicherung ist der 30.11.2012 (30. November) zum Jahresende. Sie können Ihre Kfz- Versicherung bis zu diesem Datum ohne Angaben von Gründen zum 31. Dezember kündigen. (Weinge Versicherer haben andere Kündigungstermine)
Außerordentliche Kündigung der Fuhrpark-Versicherung wegen Preis Erhöhung der Beiträge / Prämie
Bei einer Preiserhöhung / Prämien- Beitragserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat. Sie können innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme von der höheren Prämie zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem der höhere Preis fällig wird.
Diese Erhöhung findet meistens im November oder Dezember mit Wirkung 1. Januar statt. Die Preiserhöhungen sind nicht immer leicht erkennbar.
Beispiel:
der Tarif wird um 4% teurer, Ihr SFR (Schadenfreiheitsrabatt) verbessert sich von 90% auf 80%. Unter dem Strich ist der neue Beitrag günstiger, obwohl eine Preis Erhöhung der Taxi Versicherung stattfindet. Als Service überprüfen wir Ihre neue Beitragsrechnung und sagen Ihnen, ob es sich um eine (versteckte) Beitragserhöhung handelt und Sie ein Sonder-Kündigungsrecht haben.
Ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht auch bei Fuhrpark- und Flottenverträgen
Die ordentliche und außerordentliche Kündigung steht Ihnen auch für den Firmen Fuhrpark von größeren Betrieben, Speditionen, Taxen-Zentralen, Taxi Innungen und Genossenschaften zu. Hier kommt es oft auch Unterjährig zu sogenannten Sanierungen wegen Schäden und damit einer schlechten Schadenquote bzw. Rentabilität. Der Flotten-Versicherer will die Beiträge (auch Stückkosten) anheben, ansonsten selber kündigen. Hier steht dem Flotten Gewerbe ebenfalls eine Kündigungsmöglichkeit mit Wechsel zu einer anderen Autoversicherung zu.
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