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Vergleich von Unfallversicherungen
Unfall? Mir wird schon nichts passieren....
Die meisten Menschen denken so oder ähnlich. Gegen eine positive Lebenseinstellung ist grundsätzlich auch nichts einzuwenden. Aber: Auch der größte Optimist kann sich nicht den Fakten verschließen. Und die sprechen eine eindeutige Sprache:
In Deutschland passieren im Jahr rund 9 Millionen Unfälle. Statistisch gesehen ist somit fast jeder 10. Bundesbürger betroffen. Die meisten Unfälle - rund 70 % - ereignen sich in der Freizeit. Bei Kinderunfällen liegt der Prozentsatz sogar bei 80 %.
Und wenn ein Unfall passiert bin ich doch abgesichert.
Leider stimmt diese Aussage nur sehr begrenzt. Denn die gesetzliche Unfallversicherung deckt lediglich ca.30 % aller Unfälle ab, nämlich die, welche sich am Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz, in Kindertagesstätten oder Schulen und auf dem direkten Hinweg und Rückweg ereignen.
Gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz besteht also nicht für jeden zu jeder Zeit. Wer hat wann gesetzlichen Unfallversicherungsschutz? Hier erhalten Sie eine Übersicht:
Kinder
Für Kleinkinder besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten sind in Kindertagesstätten, in der Schule, am Ausbildungsplatz, in der Uni und auf dem direkten Hinweg und Rückweg versichert. Während der gesamten Freizeit besteht jedoch kein gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz.
Berufstätige Singles
im Angestelltenverhältnis sind am Arbeitsplatz und auf dem direkten Hin- und Rückweg versichert. Selbstständige ebenfalls, wenn sie bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft freiwillig oder pflichtversichert sind. Während der gesamten Freizeit besteht jedoch kein gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz.
Familienvater / Mutter, sowie allein erziehende Mütter und Väter
sind am Arbeitsplatz und auf dem direkten Hinweg und Rückweg versichert. Selbstständige sind dies ebenfalls, wenn sie bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft freiwillig oder pflichtversichert sind. Während der gesamten Freizeit besteht jedoch kein gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz.
Hausfrauen
Für Hausfrauen besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz.
Senioren
Für nicht erwerbstätige Senioren besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz.
Außerdem:
Eine Verletztenrente zahlt die gesetzliche Unfallversicherung erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20%. Selbst in Fällen, in denen ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, sind diese zur Sicherung des Lebensstandards selten ausreichend.
Denken Sie ruhig positiv.
Wenn Sie das bisher schon getan haben, gut - mit einer privaten Unfallversicherung haben Sie noch einen Grund mehr. Ob im Beruf, beim Sport oder in der Freizeit, sie gibt Ihnen rund um die Uhr und weltweit das beruhigende Gefühl, finanziell abgesichert zu sein - ganz gleich, was kommt.
Diese Leistungsarten bietet Ihnen das Kölner Versicherungsmaklerbüro Peter Müller:
Audio-Service vom GDV:
24.02.2009 | Länge: 2'56
Verunglückt beim Sport – Versicherungsschutz geklärt?
In der Bundesrepublik ereignet sich nahezu alle vier Sekunden ein Unfall. Die meisten passieren in der Freizeit - nämlich über 60 Prozent. Selbstverständlich möchte niemand beim Sport an Krankheiten oder sogar an schwere Unfälle mit Folgeschäden denken. Jedoch muss immer damit gerechnet werden. Stürze und Unfälle gehören einfach dazu, wenn trainiert wird oder Wettkämpfe stattfinden. Doch wer zahlt eigentlich bei solchen Zwischenfällen? Am Beispiel eines Radsporttalents ist Gunda Grethe dieser Frage nachgegangen.
Vollständiger Beitrag:
Leistungsübersicht in der Allgemeinen Unfallversicherung
Die erhöhte progressive Invaliditätsleistung (330 %) ist in Rot angegeben.

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