Wechsel der Kfz-Versicherung / Autoversicherung
Tipps zum Wechsel der Kfz Versicherung
Kündigen Sie bitte erst Ihre Versicherung, wenn Sie die Annahme-Bestätigung Ihres neuen Kfz Versicherers erhalten haben. So sind Sie auf der sicheren Seite. Als Versicherungsmakler berate ich Sie gerne auch hierzu.
Kündigung der Auto-, LKW- Flotten- Kfz-Versicherung - Termine
Normale Kündigung der Flotten-Versicherung spätestens zum 30. November - eine frühere Kündigung der Kfz-Versicherung ist besser, damit Sie die Frist nicht verpassen
Der reguläre bzw. ordentliche Kündigungstermin der Auto-, LKW- und Flotten- Versicherung ist der 30.11. (30. November) zum Jahresende. Sie können Ihre Kfz- Versicherung bis zu diesem Datum ohne Angaben von Gründen zum 31. Dezember kündigen. (Wenige Versicherer haben andere Kündigungstermine)
Außerordentliche Kündigung der Fuhrpark-Versicherung wegen Preis Erhöhung der Beiträge / Prämie
Bei einer Preiserhöhung / Prämien- Beitragserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat. Sie können innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme von der höheren Prämie zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem der höhere Preis fällig wird.
Diese Erhöhung findet meistens im November oder Dezember mit Wirkung 1. Januar statt. Die Preiserhöhungen sind nicht immer leicht erkennbar.
Beispiel:
der Tarif wird um 4% teurer, Ihr SFR (Schadenfreiheitsrabatt) verbessert sich von 90% auf 80%. Unter dem Strich ist der neue Beitrag günstiger, obwohl eine Preis Erhöhung der Versicherung stattfindet. Als Service überprüfen wir Ihre neue Beitragsrechnung und sagen Ihnen, ob es sich um eine (versteckte) Beitragserhöhung handelt und Sie ein Sonder-Kündigungsrecht haben.
Ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht auch bei Fuhrpark- und Flottenverträgen für LKW-Flotten, Taxiflotten PKW usw.
Die ordentliche und außerordentliche Kündigung steht Ihnen auch für den Firmen Fuhrpark von größeren Betrieben, Speditionen, Taxen-Zentralen, Taxi Innungen und Genossenschaften zu. Hier kommt es oft auch Unterjährig zu sogenannten Sanierungen wegen Schäden und damit einer schlechten Schadenquote bzw. Rentabilität. Der Flotten-Versicherer will die Beiträge (auch Stückkosten) anheben, ansonsten selber kündigen. Hier steht dem Flotten Gewerbe ebenfalls eine Kündigungsmöglichkeit mit Wechsel zu einer anderen Autoversicherung zu.