Policenverkauf

Policenverkauf: laufende Lebensversicherung oder Rentenversicherung verkaufen

Lebensversicherung verkaufen Rentenversicherung Police

Man kauft Ihre Police ...

Wenn Sie Ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherungspolice vorzeitig aufgeben müssen oder wollen, weil Sie sich z. B. in einer wirtschaftlichen Zwangslage befinden oder Ihr Geld zu besseren Konditionen anlegen möchten, dann bieten wir Ihnen die bessere Alternative zum Storno.

...unter folgenden Voraussetzungen:

Der aktuelle Rückkaufswert beträgt mindestens EUR 15.000
Die Restlaufzeit ist nicht länger als 15 Jahre
Ihre Police ist von einem deutschen Versicherungsunternehmen
Es handelt sich nicht um eine Fondspolice oder um eine Direktversicherung

Verkaufen ist besser als Stornieren

Sie erhalten einen Kaufpreis, der bis zu 15 Prozent über dem Rückkaufswert bei Kündigung liegen kann.

Unser Service kostet Sie 300 EUR für LV / RV bis 50.000 € Rückkaufswert (RW), 450 € bis 150.000 EUR RW. Ab 151.000 € RW wird der Servicepreis individuell festgelegt.

Sie zahlen bei einer Police, die noch keine 12 Jahre alt ist, keine Steuern auf die bis dahin aufgelaufenen Kapitalerträge, da die Steuerpflicht auf den Käufer übergeht.

Sie erhalten sich einen Todesfallschutz.

Zur Angebots-Erstellung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  1. eine vollständige Kopie Ihres Versicherungsscheines und des letzten Nachtrages
  2. eine Vollmacht in zweifacher Ausfertigung, die uns ermächtigt, weitere Auskünfte zu Ihrer Police bei Ihrem Versicherungsunternehmen einzuholen.
    Bitte schicken Sie uns diese im Original.

Auf Basis der vom Versicherer übermittelten Daten unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot oder teilen Ihnen mit, wenn wir den Vertrag nicht kaufen können.

Sofern Ihnen der Kaufpreis zusagt, treten wir mit dem Versicherungsunternehmen wegen weiterer notwendiger Daten in Kontakt, bevor wir Ihnen die verbindlichen Kaufverträge zusenden können.

Erst mit Ihrer Unterschrift wird der Verkauf verbindlich.

Die Kaufpreiszahlung erfolgt, sobald uns das Versicherungsunternehmen die Kenntnisnahme des Verkaufes bestätigt hat.

Gegen eine Gebühr von EUR 250 kann die Zahlung über einen Treuhandweg abgewickelt werden.

Von der Anfrage bis zur Auszahlung vergehen 6 bis 12 Wochen - abhängig von der Servicequalität Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Die Abwicklung über den Treuhandweg

Der Verkauf Ihrer Versicherung kann direkt oder über den Treuhandweg erfolgen. Die Treuhandabwicklung wird von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW, Tel. 0731-14 27 24) gegen eine Gebühr von EUR 250 übernommen. Im Fall, dass Ihre Versicherung abgetreten ist, erfolgt die Abwicklung grundsätzlich über den Treuhandweg.

Die von Ihnen unterschriebenen Verträge und der Original-Versicherungsschein werden an die LBBW gesandt. Die Kaufpreiszahlung an Sie wird dann über die LBBW erfolgen, sobald der Versicherungsnehmerwechsel durchgeführt bzw. die erstrangige Abtretung der Versicherung zu unseren Gunsten seitens der Versicherungsgesellschaft vorgemerkt ist.

Häufig gestellte Fragen:

Was ist ein Zweitmarkt für Lebensversicherungen?

Ein Zweitmarkt für Kapitallebens- und Rentenversicherungen entsteht, wenn sich ein Versicherungsnehmer vor dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum von seiner Police trennen möchte. Bisher konnte die Police ausschließlich bei der Versicherungsgesellschaft storniert und zum Rückkaufswert zurückgegeben werden. Nun wird Ihnen eine Alternative geboten: Den Ankauf und die Fortführung Ihrer Police. Durch uns haben Sie nicht nur schnellen Zugriff auf Ihr Geld, sondern Sie erhalten in der Regel auch einen höheren Auszahlungsbetrag als bei einer Vertragsstornierung.

Warum sollte ich mich von meiner Police trennen?

Während der Vertragslaufzeit können eine Vielzahl von Ereignissen die Trennung von Ihrer Police sinnvoll oder zwingend machen. Beispiele dafür können sein:

Sie möchten Ihre Schulden tilgen.

Sie brauchen Kapital für einen Geschäftsaufbau.

Sie möchten Ihre Hypothek vorzeitig ablösen.

Sie werden arbeitslos.

Sie gehen in den vorzeitigen Ruhestand.

Sie benötigen Geld im Falle einer Scheidung.

Sie sind mit der Rendite Ihrer Police nicht zufrieden.

Sie haben andere, unvorhergesehene Ausgaben.

Warum bieten Sie mir einen höheren Kaufpreis?

Für eine nicht vertragsgemäße Beendigung des Vertrages behält die Versicherung zusätzliche Gebühren ein, die vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden. Zusätzlich wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zuzüglich  Solidaritätszuschlag einbehalten, sofern der Vertrag noch keine 12 Jahre läuft. Führt man jedoch Ihre Police weiter, so entfällt die Stornogebühr. Die Steuerpflicht - auch für die in der Vergangenheit erzielten Erträge - geht automatisch auf den vermittelten Käufer über.

Darüber hinaus behalten Sie einen Todesfallschutz.

Welche Alternativen gibt es zum Verkauf bzw. zur Stornierung?

Fast alle Versicherungsgesellschaften bieten in finanziellen Notlagen folgende Alternativen zum Verkauf beziehungsweise zur Stornierung an:

Beitragsstundung

Reduzierung des Beitrages

Aufnahme eines Policendarlehens

Auszahlung der Überschüsse


Wenn Ihnen diese Möglichkeiten nicht zusagen, sind wir für Sie der richtige Partner.

Was passiert beim Tod der versicherten Person?

Für den Fall, dass Ihr bestehender Vertrag einen Todesfallschutz vorsieht, bleibt dieser in verminderter Form erhalten. Beim Tod der versicherten Person bezahlt die Versicherungsgesellschaft eine Todesfallsumme. Von diesem Betrag werden wir den Kaufpreis der Police, die zwischenzeitlich von uns bezahlten Prämien und eine angemessene Verzinsung in Abzug bringen.

Der verbleibende Betrag wird dem Versicherungsnehmer (wenn dieser die versicherte Person war, dessen Rechtsnachfolger) ausgezahlt.

Muss ich auf den Kaufpreis Steuern zahlen?

Nein. Bei einem Verkauf fallen für den Verkäufer keinerlei Steuern an

Bin ich verpflichtet, die Police an meine Versicherungsgesellschaft zurückzugeben?

Natürlich nicht. Sie sind völlig frei, Ihre Police nach eigenen Vorstellungen abzutreten.



Berlin - Dresden -  Düsseldorf - Frankfurt - Hamburg - Köln - Leipzig - Meerbusch - Mülheim - München -

 

© 2023 pm-makler.de. All Rights Reserved.
Wir benutzen Cookies
Wir setzen nur erforderliche Cookies auf der Website.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.

Achtung: bei Ablehnung ist die Nutzung der Anfrage/Kontakt FORMULARE nicht möglich.