Betriebsunterbrechung - Versicherung (BU)
Betriebsunterbrechungsversicherung - Ertragsausfallversicherung
Wenn der Betrieb stillsteht: kleine Ursache, große Wirkung
Der Verlust oder die Zerstörung der Betriebs - Einrichtung Ihrer Firma kann schon ein schwerer Schlag sein. Noch schlimmer aber kommt es, wenn Ihr ganzes Unternehmen für einige Zeit stillsteht. Gegen die finanziellen Folgen schützt Sie eine Ertragsausfall-Versicherung.
Eine zeitweilige Betriebsunterbrechung ist schneller da, als man denkt. Schon geringe Sachschäden können hohe Folgekosten verursachen. Auch wenn Ihre Produktion gestoppt bzw. der Betriebsablauf so gestört ist, dass keine Umsätze erzielt werden können: Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht und Miete oder die Zinsen laufen weiter. Die Ertragsausfallversicherung vervollständigt den Schutz Ihres Unternehmens. Sie ersetzt den fehlenden Deckungsbeitrag für fortlaufende Kosten sowie den entgangenen Gewinn, wenn ein versicherter Sachschaden eine Betriebsunterbrechung auslöst.
Wann ist ein Betrieb "unterbrochen"?
Finanzielle Folgen können Sie nicht erst dann treffen, wenn Ihr Betrieb komplett stillsteht. Es genügt bereits, dass eine der betrieblichen Funktionen wegen eines Schadens gestört ist. Beispielsweise die Bereiche Beschaffung, Lagerhaltung, Fertigung oder Absatz.
Versicherbare Risiken
Die Ertragsausfallversicherung können Sie für folgende Gefahren abschließen:
- Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Elementar (z.B. Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben)
- Schäden durch Fahrzeuganprall, Rauch oder Überschalldruckwellen
- Schäden durch Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung
- Unbenannte
Ferner auch für:
- Maschinenschäden
- Bauleistungsschäden
- Montageschäden
- Elektronikschäden und andere
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