Gruppenunfall-Versicherung
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Eine Form der privaten Unfallversicherung ist die Gruppenunfallversicherung. Sie ist in der Regel eine Versicherung auf fremde Rechnung, d. h. ein Arbeitgeber versichert auf seine Kosten seine Beschäftigten, ein Verein seine Mitglieder oder ein Veranstalter seine Besucher.
Die Beitragshöhe ist nach der Zahl der versicherten Personen gestaffelt, in jedem Fall jedoch niedriger als bei einer Einzelunfallversicherung.
Voraussetzung für die Gruppenunfallversicherung ist, dass ein Versicherungsnehmer mindestens drei Personen in einem Versicherungsschein versichert
Versicherungsverträge, die ein Arbeitgeber zu Gunsten seiner Beschäftigten abschließt, können:
- alle Unfälle innerhalb des Berufsfeldes und der Freizeit
- nur Berufs- oder Wegeunfälle
- ausschließlich Berufsunfälle (ohne Wegeunfälle)
- besondere Gefahren (z. B. Dienstreise)
absichern.
Möglichkeiten der Policengestaltung
- Versicherung mit Namensnennung: Jede versicherte Person wird namentlich erfasst. Zu- und Abgänge müssen dem Versicherer sofort mitgeteilt werden. Für die einzelnen Versicherten können unterschiedliche Versicherungssummen vereinbart werden.
- Versicherung ohne Namensnennung: Hier wird eine definierte Gruppe erfasst (z. B. alle Angestellten, alle Kraftfahrer) und jährlich die durchschnittliche Zahl der versicherten Personen ermittelt. Die Versicherungssumme ist in diesem Fall für jedes Gruppenmitglied gleich.
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