Versicherungsmakler Peter Müller
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Alle Angaben ohne Gewähr
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
Die von den Lebensversicherern erwirtschafteten Überschüsse müssen größtenteils den Versicherten gutgeschrieben werden. Tatsächlich lag dieser Wert in den letzten Jahren zwischen 97 und 98 Prozent.
Ein Teil der Überschüsse wird mittels der sogenannten Direktgutschrift dem Kunden direkt gutgebracht. Der andere Teil wird zunächst einer besonderen Rückstellung, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB), zugeführt und aus dieser mit einer zeitlichen Verzögerung zur Weitergabe an die einzelnen Versicherungen entnommen.
Die Höhe der in einem bestimmten Geschäftsjahr fällig werdenden Überschußanteile wird vom Versicherer bereits ein bis zwei Jahre vorher festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Hierdurch wird vermieden, daß kurzfristige Schwankungen in den Jahresergebnissen auch dann zu einer laufenden Anpassung der Überschußbeteiligung zwingen, wenn die Überschußkraft über einen längeren Zeitraum unverändert bleibt. - In der Privaten Krankenversicherung werden aus der RfB die Beträge für die Beitragsrückvergütung und die gebuchten Beiträge zur Abmilderung von Beitragsanpassungen (siehe "Beitrag") entnommen.
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