Versicherungsmakler Peter Müller
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Alle Angaben ohne Gewähr
Beitragsbemessungsgrenze, gesetzliche Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Grenze, bis zu der Arbeitsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert werden muss bzw. versicherbar ist.
Für höheres Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen sind keine Beiträge zu zahlen. Überschreitet das Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze, so ändert dies nichts an der Versicherungspflicht des Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wegen der unterschiedlichen hohen Einkommen in Ost- und Westdeutschland existieren unterschiedlich hohe Beitragsbemessungsgrenzen in Ost und West. Die Beitragbemessungsgrenze wird jährlich an die Entwicklung der Arbeitsentgelte angepasst. In den letzten 20 Jahren betrug sie das 1,8- bis 1,9-fache des jeweiligen Durchschnittsentgelts.
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