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Alle Angaben ohne Gewähr
Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting ist ein besonderer, in § 32a Abs. 5 EStG geregelter Einkommensteuertarif.
Dieser berücksichtigt bei der Zusammenveranlagung von Eheleuten den Ehegattenunterhalt
bei intakter Ehe und führt in den Fällen unterschiedlicher Einkommen der Eheleute
zu einem Entlastungseffekt bei der Einkommensteuer. Dieser Entlastungseffekt
wird größer, je weiter die Einkommen der Ehegatten voneinander differieren.
Sind die Einkommen beider Ehegatten gleich hoch, so ist die Gesamtbelastung bei
der Anwendung des Ehegattensplittings genau so hoch wie bei einer getrennten Veranlagung
der Ehegatten.
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