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Alle Angaben ohne Gewähr
Entgeltpunkte
Entgeltpunkte sind ein Bestandteil der Rentenformel. Je höher die Zahl der Entgeltpunkte ist, die ein Versicherter während seines Erwerbslebens erwirbt, desto höher fällt seine gesetzliche Rente aus.
Grundsätzlich werden Entgeltpunkte erworben, indem Beiträge an die gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden. Je höher dabei das Einkommen des Versicherten im Vergleich zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten ist, desto mehr Entgeltpunkte werden ihm gutgeschrieben.
Wer in einem Jahr durchschnittlich verdient hat, der erhält einen Entgeltpunkt. Die Entgeltpunkte spiegeln daher die Einkommenssituation während des Arbeitslebens des Versicherten wider.
Allerdings gibt es auch Entgeltpunkte
für beitragsgeminderte Zeiten (Berufsausbildung),
für beitragsfreie Zeiten,
Zuschläge und Abschläge (z. B. Versorgungsausgleichs bei geschiedenen Ehepartnern) usw.
So wurden mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz Zeiten der Kindererziehung aufgewertet. In diesen Elementen des Rentenrechts kommt die sozialpolitisch motivierte Umverteilung zwischen den Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung zum Ausdruck.
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