Versicherungsmakler Peter Müller
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Ombudsmann für Versicherungen
Der Versicherungsombudsmann ist eine private, unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle für Beschwerden von Verbrauchern gegen ihre Versicherungsunternehmen. Bei einem Konflikt mit seinem Versicherungsunternehmen kann sich jeder Versicherungsnehmer an den Ombudsmann wenden. Bis zu einem Beschwerdewert von 5000 Euro kann der Ombudsmann mit bindender Wirkung für die Versicherungsunternehmen entscheiden. Bis zu einem Beschwerdewert von 50000 Euro kann er eine für beide Seiten unverbindliche Empfehlung zur Streitschlichtung abgeben. Voraussetzung ist jedoch, dass nicht eine von beiden Parteien bereits gerichtliche Schritte eingeleitet hat. Diese Aufgabe des Ombudsmanns wird derzeit von Professor Wolfgang Römer wahrgenommen, der bis zu seiner Pensionierung im Juni 2001 Als Richter im Versicherungssenat des BGH tätig war. Neben Prof. Römer fungiert als Streitschlichter für den Verband der privaten Krankenversicherungsunternehmen der Versicherungsjournalist und Schriftsteller Arno Surminski. Die Inanspruchnahme des PKV-Ombudsmannes ist nicht an eine Streitwertgrenze gebunden.
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