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Alle Angaben ohne Gewähr
Pflegepflichtversicherung
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen die Kosten der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Privat Krankenversicherte müssen die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen. Die PflegepflichtV trägt bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag die Pflegekosten. Die Leistungen sind für alle Pflegebedürftigen gleich. Wer nach medizinischem Befund wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft und in erheblichem Maße täglich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist, erhält einen Teil der Kosten für die Pflege zu Hause erstattet. Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen, wird ein Pflegegeld gezahlt. Während des Urlaubs der pflegenden Angehörigen werden bis zu einem Höchstbetrag die Kosten einer notwendigen teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) oder der Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen erstattet. Auch für ständige Versorgung in Pflegeheimen (vollstationäre Pflege) werden in Abhängigkeit des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit Leistungen gewährt.
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