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Alle Angaben ohne Gewähr
Unabwendbares Ereignis
Unabwendbar ist ein Ereignis dann, wenn auch eine über die normale Verkehrssorgfalt hinausgehende besondere Aufmerksamkeit, Umsicht und Geistesgegenwart nicht ausgereicht hätte, den Unfall zu vermeiden. Mängel und Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs oder Versagen seiner Einrichtungen (wie z.B. Reifen, Bremsen) gelten nicht als unabwendbares Ereignis. Wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, kann sich der Fahrer gegenüber anderen am Unfall beteiligten Fahrern oder Haltern aus der Haftung entlasten und von der Haftung befreien. Diese Möglichkeit gilt nicht, wenn Fußgänger oder Radfahrer am Unfall beteiligt sind. Hier gilt nach neuem Schadensrecht nur höhere Gewalt als Haftungseinwand.
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