Versicherungsmakler Peter Müller
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Alle Angaben ohne Gewähr
Massenunfall / Massenunfälle
Für die Regulierung von Massenunfällen gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Dies soll grundsätzlich immer dann angewandt werden, wenn 50 oder mehr Fahrzeuge beteiligt sind. Sind es weniger, wird im Einzelfall entschieden, ob es auch ein Massenunfall ist.
Bei der Regulierung geht man davon aus, dass alle Unfallbeteiligten gemeinsam für den Schaden eines jeden einzelnen Opfers mitverantwortlich sind. Andererseits nimmt man an, dass auch das einzelne Opfer selbst den Schaden mit verursacht hat. Deshalb regulieren die Versicherer pauschale Quoten: 25% Ersatz bei ausschließlichen Frontschäden, 100% bei ausschließlichen Heckschäden und zwei Drittel Ersatz bei Schäden an Front und Heck. Personenschäden werden mitreguliert.
Alle Beteiligten an einer Massenkarambolage werden nicht in ihrem Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung zurückgestuft.
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