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Abgeltungsteuer
Ab 1.1.2009 wird auch in Deutschland eine Abgeltungsteuer für Kapitalvermögen (� 20 EStG) ein geführt. Die neue Abgeltungsteuer ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören ab 2009 dann auch private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Damit sind solche Gewinne auch bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr nicht mehr steuerfrei. Der Abgeltungsteuer unterliegen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das jeweilige inländische Kreditinstitut führt die Steuer an die Finanzverwaltung ab.
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