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Alle Angaben ohne Gewähr
Rürup-Rente oder Basisrente
Rürup-Rente oder auch Basisrente bezeichnet eine Form der seit 2005 staatlich unterstützten Altersvorsorge. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und entspricht in Leistungskriterien sowie ihrer steuerlicher Behandlung der gesetzlichen Rente. Sie ist jedoch nicht umlagefinanziert, sondern Kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (nur 30 % Teilauszahlung bei Rentenbeginn) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d.h. der an gesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.
Die Hauptzielgruppe sind Selbstständige mit einer relativ hohen Steuerbelastung. Sie haben bei Neuabschlüssen keine andere Möglichkeit (mehr), steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben, denn die Förderung der Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge können sie in der Regel nicht nutzen (Ausnahmen gibt es über einen Ehegatten / Ehepartner, welcher Arbeitnehmer ist).
Die Beiträge zu einer klassischen privaten Rentenversicherung (Erlebensversicherung) oder Kapitallebensversicherung sind ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, es sei denn, die Laufzeit dieser Versicherungen hat vor dem 1. Januar 2005 begonnen und ein Versicherungsbeitrag ist bis zum 31. 12.2004 entrichtet worden.
Besonderheit bzw. weiterer Anreiz für Selbständige: Hartz iV sicher. Der Rückkaufswert kann also bei einem Konkurs nicht gepfändet (Pfändungssicher, pfändungssichere Geldanlage) werden.
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