Versicherungsmakler Peter Müller
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Alle Angaben ohne Gewähr
Gesetzlicher Beitragszuschlag zur Beitragsentlastung im Alter in der PKV
Er wurde mit dem Gesundheitsreformgesetz zum 1. Januar 2000 eingeführt. Alle Neukunden in der privaten Vollkostenversicherung müssen einen Beitragszuschlag von 10 Prozent zahlen. Er muss vom 20. Lebensjahr bis Endalter 59 gezahlt werden. Jüngere und ältere Versicherte sind somit zuschlagsfrei. Bei folgenden Versicherungen wird der Zuschlag nicht erhoben:
Krankentagegeldversicherungen, Krankenhaustagegeldversicherungen, Kurkosten- versicherungen, Zusatz- bzw. Ergänzungsversicherungen von gesetzlich Versicherten, Pflegepflicht- und Pflegeergänzungsversicherungen, Auslandsreisekrankenversicherung
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