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Wohnriester Wohnriesterrente
Wohnriesterrente - Wohn-Riester ist nun Gesetz
Mit dem neuen „Wohn-Riester“ kann die Riesterförderung für den Bau- oder Kauf von Haus oder Wohnung genutzt werden. Auch ein Erwerb von Genossenschaftsanteilen bzw. Dauerwohnrechten wird begünstigt. Dieses regelt das Eigenheimrentengesetz, das am 04.07.2008 vom Deutschen Bundesrat gebilligt wurde und grundsätzlich rückwirkend ab Januar 2008 gilt.
Riestersparer können aus bereits laufenden Verträgen förderunschädlich Mittel für Wohnzwecke entnehmen. Dabei muss es sich um selbst genutzten Wohnraum im Inland handeln. Auch die Darlehenstilgung wird direkt gefördert und führt zur Gewährung von Zulagen und je nach Lage der Dinge zu Steuerersparnissen. Der maximal geförderte Betrag ist auf 2.100 EUR jährlich begrenzt.
Bisher war die Entnahme von Kapital aus Riesterverträgen unter bestimmten Umständen möglich. Die nun geschaffenen Möglichkeiten gehen aber darüber hinaus:
- Es können bis zu 75% oder alternativ 100% des angesparten Kapitals zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken entnommen werden (Regelung zur Vermeidung von Kleinstrenten aufgrund eines geringen Restkapitals)
- Nur für die Jahre 2008 und 2009 ist der Mindestentnahmebetrag für Altverträge mit Abschluss vor 01.01.2008 noch auf 10.000 EUR festgesetzt (Übergangsregelung zur Vermeidung kurzfristiger Geschäftsvorfälle)
- Der entnommene Betrag muss nicht mehr zurückgezahlt werden
Riesterrenten werden im Rentenbezug voll nachgelagert versteuert. Um dieses Erfordernis auch bei „Wohn-Riester“ umzusetzen, wird das in der Immobilie gebundene geförderte Kapital in einem so genannten „Wohnförderkonto“ erfasst und mit 2% jährlich verzinst.
Zu Beginn der vertraglich vereinbarten Auszahlungsphase - zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr - wird der aufgezinste Betrag entweder als Einmalbetrag mit 30% Abschlag oder verteilt bis zum 85. Lebensjahr individuell besteuert. Dabei kann der Kunde die für ihn günstigere Lösung wählen.
Für Veräußerung des Wohneigentums oder die Aufgabe der Selbstnutzung gelten dann spezielle Regeln.
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