Versicherungsmakler Peter Müller
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Alle Angaben ohne Gewähr
GAP - GAP-Deckung Autoversicherung = Differenzdeckung
Die GAP-Deckung ersetzt im Schadenfall die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und der Leasing-Restforderung; bei Totalschaden ist die Finanzlücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Buchwert mitversichert.
GAP-Deckung
Für Leasingfahrzeuge erstattet die Auto- bzw. Taxi-Versicherung bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrages aufgrund eines Totalschadens oder einer Totalentwendung neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag, der sich zu dem höheren Restbuchwert des Leasinggebers ergibt, wenn der Leasingvertrag eine entsprechende Verpflichtung vorsieht und Sie, der Versicherungsnehmer, die Mitversicherung beantragt haben.
Wenige Auto- Taxi- und Mietwagen-Versicherer bieten die Differenzdeckung auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge:
Dabei kann die Differenzdeckung nicht nur für Leasing-, sondern auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge abgeschlossen werden. Ersetzt wird dabei die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem sich aus dem Darlehensvertrag errechnenden, abgezinsten Darlehens-Restbetrag am Schadentag. Dabei wird der Zinsvorteil, den die Bank durch die vorzeitige Abrechnung des Darlehensvertrags erlangt, gegengerechnet. Voraussetzung ist, dass das Darlehen ausschließlich für die Finanzierung eines Neufahrzeugs bei einer Bank aufgenommen wurde.
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