Versicherungsmakler Peter Müller
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Alle Angaben ohne Gewähr
Regelhöchstsatz in der privaten Krankenversicherung (PKV)
Die Ärzte rechnen ihr Honorar nach einer Gebührenordnung ab:
GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte
GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte
GebüH = Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
Die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte sieht einen Gebührenrahmen vor für:
die persönlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen vom 1- bis zum 3,5-fachen
die medizinisch-technischen Leistungen vom 1- bis zum 2,5-fachen
die Leistungen der Labordiagnostik vom 1- bis zum 1,3-fachen
der einfachen Gebührensätze
In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem 1-fachen und dem 2,3-fachen (Regelhöchstsatz) des Gebührensatzes liegen
bei den medizinisch-technischen Leistungen zwischen dem 1-fachen und 1,8-fachen
bei der Labordiagnostik zwischen dem 1-fachen und dem 1,5-fachen
Die Bemessungskriterien für die Höhe des Honorars sind die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der jeweiligen Leistung sowie die Umstände bei der Ausführung.
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