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Alle Angaben ohne Gewähr
Verkehrsopferhilfe
Wer durch ein Kraftfahrzeug geschädigt wird, welches nicht haftpflichtversichert ist oder das wegen Fahrerflucht nicht ermittelt werden kann, muss trotzdem nicht leer ausgehen. Der Geschädigte kann sich zur Schadensregulierung an den Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg wenden.
Die Verkehrsopferhilfe zahlt, als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert. Sie darf allerdings nur dann eintreten, wenn der Geschädigte anderweitig (Privatvermögen des Schädigers, Krankenkasse, Vollkaskoversicherung usw.) keinen Ersatz erhält.
Bei Unfällen mit Fahrerflucht gelten Besonderheiten:
Schäden am Auto werden nicht ersetzt, sonstige Sachschäden (Kleidung, Ladung, etc.) nur teilweise.
Bei getöteten oder verletzten Personen zahlt der Verein auch. Rund 3000 Fälle, davon ca. 60 Prozent Fälle von gesetzwidrig nicht versicherten Fahrzeugen, werden jährlich reguliert. Die Entschädigungsleistungen bringen die deutschen Autoversicherer auf.
Die Verkehrsopferhilfe übernimmt auch Aufgaben in Insolvenzfällen. Wenn über das Vermögen eines Versicherers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen alle am deutschen Markt tätigen Unternehmen, also auch die ausländischen Gesellschaften, jährlich bis zu maximal 0,5 Prozent ihres Beitragsaufkommens aus der Kfz-Haftpflichtversicherung an den Fonds abführen, bis alle Schäden abgewickelt sind.
Verkehrsopferhilfe e.V.
Postfach 10 65 08
20044 Hamburg
Telefon (040) 30 18 0 0
Telefax (040) 30 18 0 70 70
voh@verkehrsopferhilfe.de
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