Versicherungsmakler Peter Müller
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Alle Angaben ohne Gewähr
Versicherungsaufsicht (BAV)
Versicherungsaufsicht: In Deutschland unterliegt die Individualversicherung einer umfassenden Staatsaufsicht, deren vorrangige Aufgabe darin besteht, die Belange der Versicherten zu wahren.
Das "Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen" (BAV) in Berlin beaufsichtigt private Versicherungsunternehmen (Aktiengesellschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, VVaG) mit Sitz in Deutschland und Öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen, die bundesweit über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus tätig sind.
Seine wichtigsten Aufgaben sind:
Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs, laufende rechtliche Beaufsichtigung Geschäftstätigkeit, ordentliche und außerordentliche Prüfung von Unternehmen, nachträgliche Kontrolle der Versicherungsbedingungen und die Bearbeitung von Beschwerden. Die laufende Aufsicht erstreckt sich auf Geschäftsplanänderungen, die Kontrolle der Rechnungslegung, der Kapitalanlagen und der Solvabilität, die Mitwirkung bei Bestandsübertragungen und Fusionen.
Das deutsche Aufsichtssystem hat für die ständige Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu sorgen; es nimmt dadurch die Gläubigerinteressen der Versicherten wahr. Dies erklärt u.a. auch, warum es seit Jahrzehnten keine Versicherungskonkurse gegeben hat.
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