Versicherungsmakler Peter Müller
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Feuerschutzsteuer
Von der Beitragseinnahme aus Verträgen zur Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung haben die Versicherungsunternehmen die den Ländern zustehende Feuerschutzsteuer zu zahlen. Das gleiche gilt für die Verbundene Wohngebäude- und Verbundene Hausratversicherung, sofern das Feuerrisiko mitversichert ist. In diesen Fällen unterliegen bei Gebäudeversicherungen 25 Prozent und bei Hausratpolicen 20 Prozent des Versicherungsbeitrags der Feuerschutzsteuer. Der Steuersatz selbst beträgt seit 1. Juli 1994 generell 8 Prozent. Anders als bei der Versicherungsteuer ist das Versicherungsunternehmen der Steuerschuldner.
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