Strafrechtschutz

Erweiterter Strafrechtsschutz günstiger durch Versicherungsmakler

 

Erweiterte Strafrechtsschutzversicherung billiger vom Versicherungsmakler

Ergänzend zu den Managerversicherungen Vermögensschadenhaftpflicht und D&O bietet sich bei den  Firmenrechtsschutzversicherungen der Einschluss des erweiterten Strafrechtsschutzes an. 

Erklärung vom erweiterten Strafrechtsschutz für Unternehmensleiter:

Sobald die Staatsanwaltschaft bei einem Strafdelikt Vorsatz vorwirft, ist die Rechtsschutzversicherung von der Leistung befreit. Erst wenn dieser Vorsatz widerlegt worden ist (z.B. durch Freispruch), kommt sie für die entstandenen Kosten auf. Das heißt, der Beklagte muss die gesamten Kosten (Anwälte, Sachverständige, Gutachten, Gerichtskosten, Reisekosten etc.) + Kaution vorstrecken. Die Staatsanwaltschaft kennt natürlich diesen Sachverhalt und unterstellt nicht selten allein aus diesem Grund Vorsatz. Der Verdächtige ist ohne Versicherungsschutz in einer wesentlich schlechteren Verhandlungsposition.

Anders stellt sich die Sachlage beim erweiterten Strafrechtsschutz dar. Der Versicherungsnehmer erhält solange Versicherungsschutz, bis seine Schuld bewiesen ist. Diese Variante ist also wesentlich komfortabler, da durch den umgekehrten Weg nicht erst sämtliche Kosten verauslagt werden müssen.

Der EWR gilt für berufliche Delikte; nicht für private Fälle.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen

Leistungen einer guten Rechtsschutzversicherung:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
  • Unbegrenzte Deckungssumme
    Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Europa einschließlich der Anliegerstaaten des Mittelmeeres, der Azoren, Kanarischen Inseln und Madeira gilt die unbegrenzte Deckungssumme.
  • Weltweiter Versicherungsschutz
    Ganzjähriger Schutz im privaten und beruflichen Bereich. Ohne Beschränkung auf Reisen und ohne zeitliche Grenzen. Umfasst selbstverständlich auch die weltweite Internet-Deckung.
  • Mediations-Rechtsschutz
    Der Rechtsschutz zur Übernahme von Kosten eines Mediators für die außergerichtliche Konfliktlösung.
  • Mitversicherung lediger volljähriger Kinder
    Ohne Altersbegrenzung auch im Verkehrsbereich. Längstens bis zur Aufnahme einer auf Dauer angelegten Berufstätigkeit.
  • Mitversicherung aller selbstbewohnten Wohneinheiten
    Versicherung aller ausschließlich selbstgenutzten, eigenen oder gemieteten Wohnobjekte in Deutschland. Zum günstigen Pauschalbeitrag.
  • Rechtsschutz für Versicherungsverträge und Hilfsgeschäfte
    Der Versicherungsschutz besteht für die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
    Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Deutschland, soweit gegen den Versicherten eine Gewaltstraftat verübt wurde.

 

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