Vertrauensschaden - Versicherung
Versicherungsmakler bietet Versicherungsschutz vor Veruntreuung, Vertrauensschäden und Firmendiebstahl.
Vertrauensschadenversicherungen
Alarmierend:
In jedem zweiten deutschen Unternehmen wird heute gestohlen, betrogen und unterschlagen. Locher und Scheren lösen sich scheinbar in Luft auf, Telefone und Computer verschwinden über Nacht.
Die Einführung des Lean-Managements und der Einsatz neuer Datentechnik haben vielfältige Möglichkeiten der Veruntreuung geschaffen. Software wird manipuliert, falsche oder gefälschte Daten werden eingegeben und bestehende verändert. So kommt es häufig vor, dass Rechnungen fingiert oder Schecks dem Konto eines Mitarbeiters gutgeschrieben werden.
Firmenversicherungsmakler besorgen Versicherungsschutz gegen vorsätzliche Straftaten.
Gegenstand dieser Versicherung sind:
Vermögensschäden, die von Betriebsangehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen vorsätzlich verursacht werden.
Versichert sind unter anderem:
- Schäden durch Diebstahl
- Unterschlagung
- Betrug (inkl. Computerbetrug)
- Untreue
- oder weitere vorsätzliche unerlaubte Handlungen, welche zum Schadenersatz verpflichten.
Dabei sind nicht nur die eigenen Vermögensschäden gedeckt, sondern auch Schäden, die Mitarbeiter Dritten (z.B. Kunden) vorsätzlich zufügen. Der Versicherungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, Angestellten, Aushilfen, Praktikanten und Zeitarbeitskräfte sowie für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder mit maximal 15 Prozent Anteilsbesitz.